|
1. Allgemeine Bedingungen
Die nachfolgenden Reisebedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und uns unter Berücksichtigung der Vorschriften des
BGB (Reisevertragsgesetz) zu regeln.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, weil sie Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages werden.
Sollten Sie diese Bedingungen bereits kennen, benutzen Sie bitte die Zurück-Funktion
Ihres Browsers oder den Link am Ende dieser Seite um die AGB's zu verlassen! Sie
können sich diese Seite mit dem Druckbefehl Ihres Browsers
ausdrucken lassen.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Zugang bei uns gebunden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen oder dem von Ihnen eingeschalteten Reisebüro schriftlich bestätigt worden ist. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen und den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisekataloges einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden.
3. Leistungen
Die Leistungen jeder Reise entnehmen Sie bitte den Beschreibungen in den Programmen. Die Gestaltung des Flugplans/Fährplans und dessen Einhaltung liegt im wesentlichen im Verantwortungsbereich der Flug und Fährgesellschaften. Es sind kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Abflugorten, Streckenführung und Fluggerät teilweise nicht vermeidbar. Der Transport während der Reise erfolgt in der Regel in modernen und bequemen Reisebussen. Kosten für Transfers, die Sie nicht gemeinsam mit der Gruppe wünschen, tragen Sie selbst. Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es kann sich auch nach Vertragsabschluß als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen zu ändern. Diese Änderungen, soweit sie nicht von uns wider Treu noch Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4. Zahlung des Reisepreises
Bei Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro angemeldeter Person fällig. Diese ist innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang zu begleichen. Restzahlung: 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei Kartenvermittlungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Sie erhalten mit der Bestätigung bereits den Reiseversicherungsschein im Sinne des
§ 651 K Abs. 3 BGB.
Bei Buchungen, die weniger als 5 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig, ebenso sind Storno-Rechnungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sofort fällig. Bei Spezialreisen können andere Zahlungsmodalitäten erforderlich sein, diese nennen wir Ihnen in der jeweiligen Ausschreibung.
5. Preisänderungen
Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Vertragsbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretenden Umständen erhöhen oder neu entstehen: Devisen, Wechselkurse, Beförderungstarife und Preise, behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben. Solche Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung in o. g. Preisbestandteilen und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren und zu belegen.
Wir sind ebenfalls verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn, mitzuteilen. Erhöht sich Reisepreis mehr als 5 %, so sind berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
muss in diesem Fall unverzüglich erfolgen.
6. Mindest-Teilnehmerzahl
Für jede ausgeschriebene Reise gilt eine Mindest-Teilnehmerzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht, haben wir das Recht, diese Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie das eingezahlte Reisegeld zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Wir können jedoch gegen einen entsprechenden Mehrpreis, den wir Ihnen nennen werden, die Reise durchführen. Sie haben dann die Möglichkeit, kostenlos
von der Reise zurückzutreten oder gegen Zahlung des Mehrpreises die Reise mitzumachen.
7. Rücktritt durch den Kunden
Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Entschädigung zu. Wir können anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: (In % vom Reisepreis vor dem Reisedatum)
Bis 30 Tage vorher 40%
Bis 15 Tage vorher 50%
Bis 8 Tage vorher: 75%
Danach 90 %
Bei verschiedenen Reisen können andere Storno-Bedingungen gelten, diese werden wir in der Reiseausschreibung
bekanntgeben.
Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis des angemeldeten Teilnehmers. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen. Eintrittskarten können nicht zurückgenommen bzw. nicht erstattet werden.
8. Kündigung des Reisevertrages durch Sie oder uns
Wir können jederzeit den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Unsere Reiseleiter sind zum Kündigungsausspruch berechtigt!
Wird die Reise durch höhere Gewalt (Z. B. Absage von Fußballveranstaltungen durch eine Behörde), die bei
Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Bei Ausfall einer Veranstaltung (Absage des Veranstalters, Wetter, Streik usw.) übernehmen wir keine Haftung, es besteht kein Ersatzanspruch.
9. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt- Reisegepäck-, Reisediebstahl-,
Reiseunfall-, Reisehaftpficht-, Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Wir übersenden Ihnen mit der Reisebestätigung entsprechende Unterlagen.
10. Haftungsbeschränkungen als Reiseveranstalter
Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen sind.
Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf DM 150.000 je Reiseteilnehmer
und Reise beschränkt. Die Haftung für Sachschäden wird auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt, die Haftungssumme beträgt jedoch höchstens DM 8.000
11. Haftung bei Vermittlung einzelner fremder Leistungen
Soweit wir Ihnen ausdrücklich lediglich einzelne fremde Leistungen vermitteln, z. B. Eintrittskarten, Hotelübernachtungen, Mietwagen usw., so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst.
12. Zusatzvereinbarung
Eintrittskarten für Veranstaltungen werden Ihnen erst ausgehändigt wenn diese der Veranstalter uns zu Verfügung gestellt
hat und nach vollständiger Bezahlung der Karte(n). Die Routen und Programme werden vor Reisebeginn festgelegt und können in dem Maße, wie es durch unvorhergesehene Ereignisse und bedingt durch Verschiebungen und Änderungen bei unserer langfristigen Vorausplanung notwendig wird, geändert werden. Es bleibt uns bei Sportreisen vorbehalten die erwähnten Sportstars durch andere zu ersetzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass für die Mitnahmen von Fan-Artikeln im weitesten Sinne in den jeweiligen Stadien besondere Bedingungen gelten, auf die wir keinen
Einfluss haben. Jeder Reisende ist verpflichtet, die für die Stadien geltenden Bedingungen anzuerkennen.
13. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht und dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben und diese Frist ohne Abhilfe verstrichen ist. Wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist, bedarf es dieser Fristsetzung nicht. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Reiseleitung oder, soweit möglich und zumutbar, an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen.
14. Ausschlussfrist - Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise und gegenüber geltend zu machen. Diese Frist wird auch für eventuelle
vertragliche Ansprüche aufgrund der Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt vereinbart. Für die
Fristwahrung ist das Datum des Eingangs der entsprechenden Erklärung bei uns maßgebend. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der
Fristeinhaltung gehindert waren. Die Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren nach
12 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
15. Gültigkeit der Katalogangaben
Änderungen sind möglich und bleiben vorbehalten. Maßgeblich hinsichtlich der
Termine, Preise, Reisezeiten etc. ist daher vorrangig der Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam
getroffenen Abreden. Änderungen der Leistungen und Preise sowie die Berichtigung von Irrtümern, Druck-, Tipp- und Rechenfehlern bleiben ausdrücklich vorbehalten.
16. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des § 651 ff
BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Wichtiger Hinweis:
Jeder Reiseteilnehmer muss das für ihn bei den von uns angebotenen Reisen
entstehende Gesundheitsrisiko selbst einschätzen. Die Teilnahme an
Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeder Gewährleistung für Sach- und Personenschäden.
18. Ausweis/Pass
Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung der Reise
erforderlichen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere bei Einreise, bei Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Die
gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden. Ein evtl. erforderliches Visa und/oder
Reisepaß besorgen Sie sich bitte selbst. Aus Servicegründen können wir Ihnen nach Absprache die erforderlichen Dokumente
gegen Kostenerstattung besorgen. (Siehe Ausschreibung der speziellen Reisen)
Veranstalter:
FIVE STAR Event GmbH
Schulte Bernd Str. 16
48161 Münster
Tel.: 02534 - 8786
Fax.: 02534 - 8683
mail:
five-star@t-online.de
www.five-star-event.de
Handelregistereintrag: HRA 11572 AG Münster
Gerichtsstand: Münster
|